Entdecken Sie unsere baulichen Highlights

  • 45 Brücken, davon 6 Talbrücken
  • Rund 38.000 m² Lärmschutz- und Irritationsschutzwände. Dies entspricht etwa einer Fläche von 5,5 Fußballfeldern
  • Neubau von jeweils 1 Rastplatz (PWC-Anlage) auf beiden Autobahnseiten bei Appenrod
  • Grünbrücke
  • 2 Brückenneubauten in der VKE 10
  • 1 Brückenverstärkungsmaßnahme in der VKE 10

Was sind Irritationsschutzwände mit Lärmschutzeigenschaften?

Irritationsschutzwände mit Lärmschutzeigenschaften reduzieren die Ausbreitung von Fahrzeuggeräuschen. Gleichzeitig sind sie ein optischer Schutz angrenzender Wohn- und Naturgebiete und dienen als Überflughilfe für Flugtiere. Der Lärmschutz erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).

Was sind Irritationsschutzwände?

Irritationsschutzwände sind eine bautechnische Maßnahme zur Überflughilfe von Vögeln und Fledermäusen. Sie erfolgen auf Grundlage der nationalen Schutzbestimmungen §§ 34 bzw. 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Was ist eine Grünbrücke?

Damit Tiere nach dem Bau der A 49 ihre Lebensräume weiterhin vernetzen können, ist eine Grünbrücke (Wildbrücke) als Querungshilfe vorgesehen.