Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 3290 zwischen Stadtallendorf und Niederklein bleibt weiter bestehen
Schwalmstadt, 22.10.2024
Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 bleibt die bereits vorhandene Baustellenausfahrt auf der L 3290 zwischen Stadtallendorf und Niederklein und die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h in beiden Fahrtrichtungen bis 19.12.2024 bestehen. Auch der Radweg für Radfahrer und Radfahrerinnen bleibt für diesen Zeitraum voll gesperrt. Die Umleitung dafür ist für beide Fahrtrichtungen ausgeschildert.
Die Projektgesellschaft A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in Schwalmstadt, verantwortet im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) die Planung, Finanzierung und den Bau der A 49 von Schwalmstadt bis zum Ohmtaldreieck sowie den Betrieb und die Erhaltung zwischen Fritzlar und dem Autobahndreieck Ohmtal in Nord- und Mittelhessen. Gesellschafter der A 49 Autobahngesellschaft sind zu je 50 % die STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH sowie die Meridiam Investments SAS.
Die STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH, Bad Hersfeld, ist innerhalb des Bautechnologiekonzerns STRABAG SE das Kompetenzzentrum für die Entwicklung und Realisierung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) im deutschen Verkehrswegebau. Meridiam ist eine unabhängige Investmentgesellschaft nach französischem Recht, die sich auf die Entwicklung, Finanzierung und das langfristige Management nachhaltiger öffentlicher Infrastrukturprojekte spezialisiert hat.
Kontakt
A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG
Susanne Hellwig
Am Lingrasen 1
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 80659-10
info@a49-hessen.de