Fahrbahnverengung und Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB A 5

Schwalmstadt, 27.7.2023

 Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen rund um die A 49 kommt es auf der BAB A 5 zwischen der Anschlussstelle Alsfeld-West und der Anschlussstelle Homberg (Ohm) im Bereich des Ohmtal-Dreiecks in der Zeit vom 31.7.2023 bis 21.8.2023 beidseitig zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h. Dort wird der Verkehr aus Frankfurt kommend auf die Gegenfahrbahn geleitet und es kommt in beiden Fahrtrichtungen jeweils zweispurig zu Fahrbahnverengungen.

Die Projektgesellschaft A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in Schwalmstadt, verantwortet im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) die Planung, Finanzierung und den Bau der A 49 von Schwalmstadt bis zum Ohmtaldreieck sowie den Betrieb und die Erhaltung zwischen Fritzlar und dem Autobahndreieck Ohmtal in Nord- und Mittelhessen. Gesellschafter der A 49 Autobahngesellschaft sind zu je 50 % die STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH sowie die Meridiam Investments SAS.

Die STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH, Bad Hersfeld, ist innerhalb des Bautechnologiekonzerns STRABAG SE das Kompetenzzentrum für die Entwicklung und Realisierung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) im deutschen Verkehrswegebau. Meridiam ist eine unabhängige Investmentgesellschaft nach französischem Recht, die sich auf die Entwicklung, Finanzierung und das langfristige Management nachhaltiger öffentlicher Infrastrukturprojekte spezialisiert hat.

Kontakt

A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG
Sandra Nitzsche
Am Lingrasen 1
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 80659-10
info@a49-hessen.de