Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 62 bleibt weiter bestehen

Schwalmstadt, 14.12.2022

Im Rahmen der Baumaßnahmen rund um die A 49 bleiben die vorhandene Baustellenzufahrt auf der Bundesstraße 62 zwischen Niederklein und Kirtorf-Lehrbach und die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in beiden Fahrtrichtungen bis 30.10.2024 bestehen.

Die Projektgesellschaft A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG, mit Sitz in Schwalmstadt, verantwortet im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) die Planung, Finanzierung und den Bau der A 49 von Schwalmstadt bis zum Ohmtaldreieck sowie den Betrieb und die Erhaltung zwischen Fritzlar und dem Autobahndreieck Ohmtal in Nord- und Mittelhessen. Gesellschafter der A 49 Autobahngesellschaft sind zu je 50 % die STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH sowie die Meridiam Investments SAS.

Die STRABAG Infrastrukturprojekt GmbH, Bad Hersfeld, ist innerhalb des Bautechnologiekonzerns STRABAG SE das Kompetenzzentrum für die Entwicklung und Realisierung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) im deutschen Verkehrswegebau. Meridiam ist eine unabhängige Investmentgesellschaft nach französischem Recht, die sich auf die Entwicklung, Finanzierung und das langfristige Management nachhaltiger öffentlicher Infrastrukturprojekte spezialisiert hat.

Kontakt

A 49 Autobahngesellschaft mbH & Co. KG
Sandra Nitzsche
Am Lingrasen 1
34613 Schwalmstadt
Tel. +49 6691 80659-10
info@a49-hessen.de